Zulassung zum BA SKT

Merkblatt für die Zulassung zum Studium des BA Sprache, Kultur, Translation mit Russisch als B-Sprache (F1) oder C-Sprache (F2)

Benötigte Unterlagen für den Nachweis der Russischkenntnisse:

Zusätzlich zu den allgemein benötigten Unterlagen sind Nachweise über vor­han­dene Russischkenntnisse auf dem Niveau von mindestens A2 (nach GER) bzw. Basisstufe (nach TRKI) durch anerkannte Zertifikate oder Zeugnisse einzureichen.

a) Bewerber ohne Vorkenntnisse belegen in den ersten zwei Semestern zunächst das Modul M.06.139.0160 „Spracherwerb“. Bei erfolgreichem Abschluss belegen sie anschließend das darauf aufbauende Modul M.06.139.0010 „Fremdsprachliche Kompetenz“ (FK). Das Modul „Spracherwerb“ umfasst folgende Bestandteile:

• kostenloser 2-wöchiger Intensivkurs (60-70 Std.) vor Vorlesungsbeginn (Informationen zum Intensivkurs finden Sie hier)
• sechs Semesterwochenstunden in der Vorlesungszeit
• kostenloser Intensivkurs im April (50 Std.).

Außerdem werden entsprechende Lehrmittel zur Verfügung gestellt und Angebote zum kontrollierten Selbststudium gemacht. Alle Lehrmaterialien und wichtigen Verweise auf die im Netz vorhandenen zusätzlichen Lehrbücher, Nachschlagewerke, Online-Tests sind unter ILIAS für jeden Studierenden zugänglich. Die Lernfortschritte werden zum Ende jedes Semesters mit einem umfangreichen Test (Klausur) überprüft.
Wichtig: Während des Spracherwerbs können aufgrund der noch nicht ausreichenden Sprachkenntnisse nur eingeschränkt Lehrveranstaltungen im Fach Russisch besucht werden. Geeignete Veranstaltungen werden vom Arbeitsbereich Russisch mitgeteilt. Für ein erfolgreiches weiteres Studium sollte man sich in dieser Zeit möglichst auf den Spracherwerb Russisch konzentrieren. D.h. Sprachkenntnisse in der zweiten oder der dritten gewählten Sprache sollten bereits vorhanden sein. Es wird eine hohe Bereitschaft zum Selbststudium und – während der vorlesungsfreien Zeit – zu Auslandsaufenthalten in Russland erwartet.

b) Bewerber mit Vorkenntnissen des Russischen nehmen an einem Einstufungstest teil, welcher der Eingliederung in den Studienverlauf dient (Belegung des Moduls „Fremdsprachliche Kompetenz“). Der Test entspricht in etwa dem Niveau TELC A2 bzw. B1 des europäischen Referenzrahmens.

Zur Selbsteinschätzung wird vom Landessprachen-Institut NRW ein ko­sten­­lo­ser Online-Test angeboten (Das erforderliche Niveau entspricht der ‚Mittelstufe’).